Abrechnung mit Krankenkassen

Das Honorar für meine heilpraktische Tätigkeit richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85).

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich bei privaten Krankenkassen oder wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben.